Rechtliches

Produktionsmeldungen und Lizenzen für Audio und Multimedia Produktionen.

1. Audio bzw. Multimedia Produktionsmeldung an die Verwertungsgesellschaft
Jede Produktion, die Audiomaterial oder anderen Werke wie z.B.: Film, Foto Software enthält, muss bei den Verwertungsgesellschaften (im jeweiligen Auftraggeberland) gemeldet werden.

Dies dient zur Überprüfung, ob für die enthaltenen Titel etwaige Lizenzen abzuführen sind. Die Erklärungen an die Verwertungsgesellschaften werden Kundenseits eingereicht.

Nähere Informationen zur Anmeldung Ihrer Werke erfahren Sie direkt bei Herrn Grabensteiner von der Austro Mechana (www.aume.at). Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen weiter.


2. Urheberrechtserklärung für den Dateninhalt
Für jede Produktion muss auch eine Urheberrechtserklärung (IPR) ausgefüllt werden, ohne diese Erklärung kann keine Produktion ausgeliefert werden.

Falls der Kunde der Rechteinhaber des zu produzierenden Dateninhalts ist, bestätigt er dies mit seiner Unterschrift und dem Firmenstempel auf dem Urheberrechts Formular.

Ist der Kunde NICHT der Rechteinhaber des zu produzierenden Dateninhalts (d.h. die Rechte liegen bei einer Dritten Person, Firma oder Gruppe) müssen zusätzliche Informationen vom Kunden zur Verfügung gestellt werden und eine Kopie des entsprechenden Lizenzvertrages oder eine schriftliche Freigabe des Rechteinhabers bereitgestellt werden. Falls dies nicht der Fall ist, kann die produzierte Ware nicht ausgeliefert werden.

Zögern Sie nicht, uns mit Ihren Fragen zu kontaktieren. Gerne beantworten wir diese persönlich.

 

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